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Welche Arbeiten führt der Schornsteinfeger regelmäßig aus?

Wenn du eine Öl-, Gas- oder Holzheizung hast:

1. Regelmäßige Kehr- und Überprüfungsarbeiten

  • Schornsteinreinigung (Kehren): 1–3 Mal pro Jahr, abhängig vom Brennstoff.

  • Abgaswegüberprüfung: Prüfung, ob Abgase sicher durch Schornstein/Abgasleitung abgeführt werden.

2. Emissionsmessung (nach 1. BImSchV)

  • Gas- und Ölheizungen: Alle 1–2 Jahre je nach Alter und Anlagentyp.

  • Holzheizungen (z.?B. Kamin, Pellets): Kontrolle auf Feinstaub und Kohlenmonoxid, oft jährlich.


Wenn du eine moderne Heizung hast (z.?B. Brennwerttechnik):

  • Kontrolle des Kondensatablaufs und Wärmetauschers.

  • Überprüfung des Abgassystems auf Dichtigkeit. 


Feuerstättenbescheid (alle ~3,5 Jahre durch den Bezirksschornsteinfeger)

  • Enthält alle kehr- und prüfpflichtigen Anlagen.

  • Gibt vor, wann und wie oft bestimmte Arbeiten erfolgen müssen.


Typische Arbeiten im Einfamilienhaus (Beispiel):

Arbeit

Intervall

Wer macht’s?

Schornsteinreinigung

1–3×/Jahr

Bezirksschornsteinfeger oder freier

Emissionsmessung

alle 1–2 Jahre

Freier Betrieb oder Bezirksschornsteinfeger

Feuerstättenbescheid

alle 3,5 Jahre

Nur Bezirksschornsteinfeger

Beratung zur Energieeinsparung

nach Bedarf

Optional / auf Wunsch






André Gehrmann
Schornsteinfegermeister
Brasselstr. 64
41747 Viersen
Deutschland

Telefon:+49 2162 350175
Mobil:+49173 21 27 21 7
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